Kantonaler Notariatstarif
Für öffentliche Urkunden: Kaufverträge, Gründungen, öffentliche Testamente, Eheverträge. Der Betrag wird von Gesetzes wegen nach dem Wert des Geschäfts berechnet, gleich für jeden Notar des Kantons.
Bei öffentlichen Urkunden richtet sich das Honorar nach dem Notariatstarif des Kantons Tessin und dem Wert des Geschäfts; für die Rechtsberatung vereinbaren wir das passende Modell. In jedem Fall erhalten Sie vorab eine schriftliche Offerte.
Für öffentliche Urkunden: Kaufverträge, Gründungen, öffentliche Testamente, Eheverträge. Der Betrag wird von Gesetzes wegen nach dem Wert des Geschäfts berechnet, gleich für jeden Notar des Kantons.
Für klar umrissene Leistungen: Beglaubigungen, Apostillen, Vollmachten, Vorsorgeaufträge, eine punktuelle Beratung. Betrag im Voraus vereinbart.
Für Rechtsberatung und Prozessführung, wo sich der Aufwand nicht vorhersehen lässt. Detaillierte Stundenabrechnung mit jeder Rechnung.
Unverbindliche Richtwerte ohne MwSt. Massgebend ist die schriftliche Offerte.
Vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch.
Zusammenstellung der Unterlagen und Abklärungen bei den Registern.
Urkundenentwurf und schriftliche Offerte an die Parteien.
Verlesung, Unterzeichnung vor dem Notar, Eintragungen und Kopien.
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Die Schätzung aktualisiert sich laufend, während Sie die Angaben wählen.
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Unverbindliche Richtschätzung ohne MwSt. und Registergebühren. Der genaue Betrag wird nach dem Erstgespräch in der schriftlichen Offerte festgelegt.
Das Erstgespräch ist unverbindlich: Es dient dazu, das Anliegen zu verstehen, die nötigen Unterlagen zu nennen und die schriftliche Offerte vorzubereiten.
Im Tessin teilen sich Verkäufer und Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist, Notariatshonorar und Grundbuchgebühren je zur Hälfte. Die Kosten der Hypothek trägt, wer sie errichtet.
In der Regel zwei bis drei Wochen ab Eingang der Unterlagen und der Finanzierungsbestätigung. Der Grundbucheintrag folgt wenige Tage nach der Unterzeichnung.
Ja. Wir arbeiten auf Italienisch, Deutsch, Französisch und Englisch, in der Kanzlei oder per Video, und verfassen Urkunden in den Amtssprachen des Kantons.
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