AG oder GmbH? Die richtige Rechtsform, bevor Sie zum Notar gehen
Mindestkapital, Haftung, Diskretion und Gründungskosten: ein kompakter Leitfaden zur Wahl zwischen Aktiengesellschaft und GmbH.
Die AG verlangt ein Mindestkapital von CHF 100’000, davon mindestens 50’000 einbezahlt, und veröffentlicht die Aktionäre nicht. Die GmbH beginnt bei CHF 20’000, voll einbezahlt, doch die Gesellschafter stehen im Handelsregister.
Beide beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und erfordern eine öffentliche Gründungsurkunde des Notars, der die Kapitaleinzahlung prüft und die Eintragung beim Handelsregister anmeldet.
Beide beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und erfordern eine öffentliche Gründungsurkunde des Notars, der die Kapitaleinzahlung prüft und die Eintragung beim Handelsregister anmeldet. Innert weniger Tage existiert die Gesellschaft.
Die Wahl hängt von Zielen, Anzahl Gesellschafter, Kapitalbedarf und dem Auftritt gegenüber Banken und Partnern ab. Wir besprechen sie vor der Gründung: Eine spätere Umwandlung ist möglich, kostet aber mehr als eine gute Wahl am Anfang.
Die Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.